Finanzierung und Kosten
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und
den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (ab 01.07.2024).
Die Kosten für eine Sitzung differieren je nach Erkrankung und Komplexität zwischen 100,55 € (2,3-facher Steigerungssatz) und 153,- € (3,5-facher Steigerungssatz) und sind abhängig von der Art der Psychotherapie (Akutbehandlung, Kurzzeittherapie, Langzeittherapie). Hinzu kommen Kosten für Berichte, Testdurchführungen und psychopathologische Befunde.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Private Krankenversicherung und Beamtenbeihilfe
Bitte beachten Sie, dass Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe unterschiedlich finanziert wird. In der Regel werden die Kosten übernommen. Es kann jedoch sein, dass das Sitzungshonorar nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig erstattet wird und Sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihrer Kasse in Verbindung zu setzen. Bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung der Psychotherapie unterstütze ich Sie selbstverständlich gerne.
Selbstzahler
Die Abrechnung orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass Ihre Krankenkasse keine Daten über Sie erhält. Außerdem entfällt jegliche Bürokratie hinsichtlich der Antragstellung und die damit verbundenen Wartezeiten.